Mit dem Klima lässt sich nicht verhandeln!

Dies war eine unserer Kernaussagen auf der Pressekonferenz des Klimarats Köln am 22.04.2021. Dieser Umstand spiegelt sich auch im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021, in dem es deutlich macht, dass das Verschieben hoher Emissionsminderungslasten auf Zeiträume nach 2030 eine Verletzung der Freiheitsrechte der jüngeren Menschen darstellt.

Wir möchten deutlich machen, dass die aktuell formulierten Zwischenziele des Klimarats unzureichend für die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 sind. Trotzdem haben wir uns zu den Zwischenzielen als Ergebnis eines Verhandlungsprozesses unter den gegebenen Rahmenbedingungen für die kommunalen Handlungsmöglichkeiten bekannt. In unserer Stellungnahme legen wir diese Standpunkte und notwendige nächste Schritte ausführlicher dar.

Die vollständige Stellungnahme kann unter unseren VERÖFFENTLICHUNGEN herunter geladen werden.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.